«Mythen-Erklärung» −Naturverträgliche Freitzeitaktivitäten im eidgenössischen Jagdbanngebiet Mythen

Am 19. September 2022 hat der SAC Mythen die Mythen-Erklärung unterzeichnet. Inhalt dieser Erklärung sind konkrete Regeln, welche den Nutzern (Bikern, Kletterern oder Wintersportlern) zeigen, wie sie sich naturverträglich im eidgenössischen Jagdbanngebiet Mythen verhalten sollen und damit die Schutzziele einhalten können. Diese Verhaltensregeln wurden unter Einbezug der wichtigsten Interessenvertreter – wozu auch der SAC Mythen gehört − aufgestellt, um eine breite Sensibilisierung und Akzeptanz zu schaffen. In einer Begleitgruppe werden künftig zudem die Verhaltensregeln regelmässig auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Wirksamkeit geprüft. Der SAC Mythen wird sich in dieser Begleitgruppe für vereinsverträgliche Massnahmen einsetzen, um die Interessen der Mitglieder bestmöglich zu wahren. Die jetzigen Einschränkungen werden vom Vorstand als sehr massvoll betrachtet und bringen den Vorteil, dass bei guter Einhaltung der Regeln auf eine formelle Nutzungsplanung verzichtet werden kann. Dies wiederum ist sehr begrüssenswert, da dadurch der alpinistische Pioniergeist an den Mythen nur minimal betroffen ist. Das gewählte Regelwerk bringt auch den Vorteil, dass dieses flexibler auf neue oder veränderte Anforderungen angepasst werden kann.

Die Regeln sind in drei Abschnitte aufgeteilt (Allgemein, Winter, Brut- und Setzzeit). Hierbei sind einige wichtige Regeln zu betonen:

  • Der Klettergarten Holzegg kann ganzjährig benutzt werden. Im Winter und während der Brut- und Setzzeit ist der offizielle Zugangsweg zu benutzen (Regel Allgemein A5).
  • Auf die Begehung der Route 667 (Griggeli von E) wird während der Gamsbrunft (November) sowie der Setzzeit der Gämsen und der Balzzeit des Birkhuhns (1. Mai bis 30. Juni) verzichtet (Regel Allgemein A6).
  • In schneearmen Wintern können Wanderwege und Routen, die schneefrei sind, begangen und befahren werden. Die Zustiege müssen zwingend über die offiziellen Routen verlaufen. Voraussetzung ist, dass das Gebiet grossflächig und nicht nur an steilen, süd- bis südwestexponierten Lagen schneefrei ist und der Zustieg ohne Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Skier oder Schneeschuhe) möglich ist. Im Zweifelsfall gibt die zuständige Behörde/der Wildhüter Auskunft (Regel Winter W2).
  • Die Zustiege zu den Kletterrouten verlaufen über die offiziellen Routen gemäss der SAC-Führer. Die Zustiege werden wo nötig und sinnvoll klarer bezeichnet und markiert (Regel Brut-und Setzzeit BS2).

Das vollständige Regelwerk und weitere Informationen sind hier abrufbar.

Der Vorstand bittet alle SAC-ler, sich an die Regeln zu halten. Damit können weitere Einschränkungen in Zukunft vermieden werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht euch das Amt für Wald und Natur, Abteilung Jagd und Wildtiere zur Verfügung.